Mit dem mittlerweile schon etablierten Fachaustausch Industrie wollen wir wieder einen Fokus auf die aktuell umweltrelevanten Fragen und Erfordernisse unserer Industrie- und Gewerbekunden legen. Wir wollen aber auch einen Ausblick auf die nächsten Jahre wagen, denn neben neuen Vorgaben, die wir Ihnen vorstellen möchten, werden aktuell auch politisch Weichen gestellt, die unserer umwelttechnisches Handeln in den nächsten Jahren bestimmen werden.
Mittwoch, 08.11.2023 | 11.45 - 16.30 Uhr | DORTMUND
Mittwoch, 15.11.2023 | 11.45 - 16.30 Uhr | HANNOVER
Aktuelles und Ausblick
Die lange diskutierten Novellen befinden sich in der Umsetzung. Mit der neuen TA Luft und der Ersatzbaustoffverordnung sind Regelungen in Kraft getreten, die für die Industrie Aufgaben und Angelegenheit bedeuten. Parallel stellen Nachhaltigkeits- und Klimaaktivitäten Forderungen an die Industrie. An diesem Punkt wollen wir uns treffen und Lösungen finden.
Spätestens seit der CSRD Richtlinie sind viele Unternehmen verpflichtet in den Folgejahren die Hürde der nicht finanziellen Berichterstattung zu nehmen. Ein wesentlicher Baustein sind geforderte Aussagen zum Thema Climate Change bzw. der Transformation zur Treibhausgasreduktion.
Am 01.08.2023 ist die neue MantelVerordnung in Kraft getreten. Erstmalig wird bundeseinheitlich der Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen wie z.B. RC-Material, Boden und Baggergut geregelt.
Wir informieren über die wesentlichen Neuerungen und stellen dar, welche Auswirkungen diese auf ihre Baumaßnahmen haben. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie die Umsetzung der EBV in der Praxis aussehen kann und diskutieren Herausforderungen
Die Einstufung von Abfällen erfolgt anhand von gefährlichen Eigenschaften. Meist erfolgt dies anhand von chemischen Untersuchungen. Jedoch kann es unter bestimmten Umständen es sinnvoll sein, auch ökotoxikologische Prüfungen in Betracht zu ziehen. Diese können für weitere Einstufungsprozesse, zum Beispiel für die Wassergefährdungsklasse und transportrechtliche Fragestellungen, nützlich sein.
Seit mehr als 9 Jahren ist bei wesentlichen Änderungen von IED-Anlagen ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen. Bei der ersten wesentlichen Änderung nach dem 07.01.2014 ist dabei das gesamte Anlagengrundstück zu betrachten. Bei weiteren Änderungen ist dieser AZB ggf. fortzuschreiben, wobei dann nur der jeweilige Änderungsgegenstand (und nicht das gesamte Anlagengrundstück) zu berücksichtigen ist. Unser Referent Dr. Andreas Keuter, Abteilungsleiter Geologie/Wasser bei WESSLING, gibt einen Einblick in unsere langjährige Praxiserfahrung zum Thema AZB-Fortschreibung.
Im Mai 2023 wurde die neue Mitteilung 23 "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" durch die LAGA veröffentlicht. Mit ihr ergeben sich neue Vorgaben zur Handhabung von asbesthaltigen Abfällen, die in Verbindung mit der TRGS 519 konkretisiert werden. Besonders wichtig sind die Vorgaben, welche sich für die Beprobung zur Analytik und die Handhabung von belastetem Bauschutt ergeben. Weiterhin zeigt die M23 ein Abschneidekriterium für RC-Baustoffe auf, die anthropogen zugesetzten oder geogen enthaltenen Asbest enthalten. Unser WESSLING Fachmann Jan Schaumann gibt Ihnen einen Überlick.
Schreiben Sie uns dafür einfach eine E-mail an ingenieure@wessling-ce.de. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück!
Unsere Fachleute beraten Projektentwickler, Planer, Bauherren und ausführende Firmen hinsichtlich der Neuerungen.