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SiGeKo auf Baustellen

Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten sind oberstes Gebot jedes Bauvorhabens. Je nach Größe der Maßnahme ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, zu bestellen.

SiGeKo vor Ort auf der Baustelle

Was sind seine Aufgaben und ab wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Laut 3 § der Baustellenverordnung ist jeder Bauherr verpflichtet ist, auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen SiGeKo einzustellen. Kann der Bauherr die Funktion des SiGeKo nicht selbst übernehmen, muss er einen Koordinator bestellen.

An dieser Stelle kommen die WESSLING Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ins Spiel.Als SiGeKo stellen sie die mit der Baustellenverordnung konformen Abläufe sämtlicher Gewerke sicher. Zusätzlich wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) konzipiert, wenn besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden (z.B. Arbeiten mit möglicher Absturzhöhe von mehr als 7 m).

Sicherheitskoordination für alle Phasen Ihres Projekts

Ob in der Planungsphase oder der Bauphase – Die WESSLING Experten besitzen umfassende Erfahrung in allen Bereichen der Baustellensicherheit und bringen einen hohen Spezialisierungsgrad in Ihre SiGeKo-Projekte ein. Bei der Erstellung des geforderten SiGe-Plans betrachten sie alle Gewerke des Bauvorhabens. Die Überprüfung zeigt häufig auch, welche Verbesserungsmöglichkeiten in der Prozess-Koordinierung stecken. Deswegen durchdenken die WESSLING Experten die Arbeitsabläufe auf der Baustelle systematisch und gewerkeübergreifend, erkennen Gefährdungen im Vorfeld und treffen die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen.

Ihr Kontakt

WESSLING bietet Ihnen als SiGeKo folgende Leistungen:

In der Planungs- und Prüfungsphase:

  • Erstellung der Sicherheitskonzepte anhand der Bauplanung gemäß der Baustellenverordnung
  • Übernahme der Vorankündigung nach § 2 BaustellV
  • Analyse eventueller Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken, Erarbeitung praktischer Lösungswege
  • Kontinuierliche Anpassung der Bauausführung dank computergestützter Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
  • Definierung der Sicherheitseinrichtungen, die von mehreren Gewerken gemeinsam genutzt werden
  • Aufstellen der Baustellenordnung

Während der Bauausführung:

  • Prüfung von Angeboten auf Erfüllung der Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Zusammenstellen der Merkmalsakte für spätere Arbeiten am Gebäude
  • Prüfung der Bauausführung auf vertragsgemäße Leistung der sicherheitstechnischen Belange
  • Führen und Leiten von Baubesprechungen
  • Begehungen zur Sicherheit auf der Baustelle
 

Hier erfahren Sie noch mehr über unsere Leistungen rund um den SiGeKo.

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