Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten sind oberstes Gebot jedes Bauvorhabens. Je nach Größe der Maßnahme ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, zu bestellen.
Laut 3 § der Baustellenverordnung ist jeder Bauherr verpflichtet ist, auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen SiGeKo einzustellen. Kann der Bauherr die Funktion des SiGeKo nicht selbst übernehmen, muss er einen Koordinator bestellen.
An dieser Stelle kommen die WESSLING Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ins Spiel.Als SiGeKo stellen sie die mit der Baustellenverordnung konformen Abläufe sämtlicher Gewerke sicher. Zusätzlich wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) konzipiert, wenn besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden (z.B. Arbeiten mit möglicher Absturzhöhe von mehr als 7 m).
Ob in der Planungsphase oder der Bauphase – Die WESSLING Experten besitzen umfassende Erfahrung in allen Bereichen der Baustellensicherheit und bringen einen hohen Spezialisierungsgrad in Ihre SiGeKo-Projekte ein. Bei der Erstellung des geforderten SiGe-Plans betrachten sie alle Gewerke des Bauvorhabens. Die Überprüfung zeigt häufig auch, welche Verbesserungsmöglichkeiten in der Prozess-Koordinierung stecken. Deswegen durchdenken die WESSLING Experten die Arbeitsabläufe auf der Baustelle systematisch und gewerkeübergreifend, erkennen Gefährdungen im Vorfeld und treffen die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen.
Hier erfahren Sie noch mehr über unsere Leistungen rund um den SiGeKo.
Our experts will advise project developers, planners, clients, and contractors on the implementation.