Ein funktionierendes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 ist ein wirksames Instrument, um die Energieeffizienz Ihres Unternehmens systematisch zu steigern und gleichzeitig Energiekosten zu reduzieren.
Wir helfen Unternehmen dabei, ein Energiemanagementsystem einzuführen und in Ihre Prozesse zu integrieren. Neben der Energiekostenreduzierung profitieren einige Unternehmen mit einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 zusätzlich von Steuerbegünstigungen und staatlichen Förderprogrammen.
Für unsere Fachleute kommt es darauf an, dass Ihr Energiemanagementsystem praxisorientiert und anwendungsbezogen implementiert wird. Ein effizientes Energiemanagementsystem erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern ist gut in die Unternehmensprozesse eingegliedert und wird wesentlich von den eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen.
„Wir unterstützen Sie beim Aufbau von Systemen und Prozessen für Ihr Unternehmen. So reduzieren Sie nicht nur Ihre Energiekosten, sondern entlasten gleichzeitig die Umwelt.“
Die WESSLING Energie-Experten bieten Ihnen eine pragmatische Lösung für die Einführung eines Energiemanagementsystems, die Ihnen weiterhin die Konzentration auf Ihr Kerngeschäft ermöglicht. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Implementierung einer individuellen Stand-alone-Lösung als auch bei der Implementierung in ein integriertes Managementsystem.
Gemeinsam mit unserem Management-Know-how und dem spezifischen Fachwissen zum Prozess auf Seiten Ihrer Mitarbeiter werden wir systematisch die Energieeffizienz Ihres Unternehmens steigern und Energiekosten reduzieren.
Auch nach der Implementierung unterstützen wir Sie gerne bei der Aufrechterhaltung Ihres Energiemanagementsystems. Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang Sie Verantwortung abgeben – wir unterstützen Sie bedarfsgerecht, auch gern bei der Rechtskatasteraktualisierung.
Durch die Implementierung eines Energiemanagementsystems nach der DIN EN ISO 50001 ist ihr Unternehmen als nicht-KMU (nicht kleines oder mittleres Unternehmen) von der verpflichtenden Erstellung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 befreit. Dadurch ist es Ihnen möglich, von Steuerentlastungen durch den Spitzenausgleich (SpaEfV) oder die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) zu profitieren. Auch hier beraten und unterstützen wir Sie gern.