Seit dem 01.08.2023 ist die Mantelverordnung (MantelV) nun in Kraft. Lange Zeit mussten Fachleute auf bundeseinheitliche Regelungen zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen (EBV) sowie auf die Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und der Änderungen der Deponieverordnung (DepV) und Gewerbeabfallverordnung warten.
Damit es auch zukünftig bei Ihren Bauvorhaben nicht zu Verzögerungen kommt, bieten Ihnen die WESSLING Fachleute umfassendes Know-How bei der Umsetzung der Neuerungen an. Unsere Experten haben den jahrelangen Prozess um die Entstehung der neuen Verordnung intensiv beobachtet, sind also mit den Neuerungen bestens vertraut. Daher ist es uns möglich, Sie hierzu umfassend zu beraten.
Die Einführung in die Thematik erfolgt durch unseren Experten Dipl.-Ing Christoph Wortmann, anerkannter Sachverständiger nach § 18 BBodSchG, der den jahrelangen Prozess um die Entstehung der neuen Verordnung intensiv beobachtet hat und für sie in die Praxis überträgt.
„Für Rückfragen zur MantelV und weitergehende Informationen zu unseren Inhouse Seminaren stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Gemeinsam legen wir die thematischen Schwerpunkte für Ihr Seminar fest!“
Our experts will advise project developers, planners, clients, and contractors on the implementation.