Aus der IED-Richtlinie leiten sich für Betreiber von Industrieanlagen Pflichten für die Erstellung von Ausgangszustandsberichten (AZB) sowie der Überwachung ab. Grundlage dafür ist die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) kurz IED.
Ziel der IED-Richtlinie über Industrieemissionen auf EU-Ebene ist die Angleichung von Umweltschutzstandards in der EU und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Das Gesetz zur Umsetzung der IED-Richtlinie über Industrieemissionen ist in Kraft getreten, die Verabschiedung der entsprechenden Verordnungen (4. und 9. BImSchV) ist erfolgt.
Für die in der 4. BImSchV aufgeführten Anlagen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Ausgangszustandsbericht (AZB) für den Fall einer wesentlichen Änderung oder einer Neugenehmigung zu erstellen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser (Stand: 16.08.2018) herausgegeben. Sofern sog. relevante gefährliche Stoffe (r.g.S.) vorliegen und ein Verschmutzungsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, sind im Rahmen des AZB entsprechende Bodenuntersuchungen und Grundwasseruntersuchungen durchzuführen.
Bei einer Stilllegung der Anlage ist zu überprüfen, ob der Betrieb der Anlage zu einer erheblichen Verschmutzung geführt hat. Die Ergebnisse sind in der sogenannten Unterlage zur Betriebseinstellung (UzB) zu dokumentieren. Hierzu hat die LABO die Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht (Stand: 09.03.2017) veröffentlicht.
In den einzelnen Bundesländern sind die vorgenannten Arbeitshilfen per Erlass mit zum Teil ergänzenden Regelungen eingeführt worden, zum Beispiel in NRW mit Datum von 25.03.2020 (Ministerialerlass: Neue LABO-Arbeitshilfe Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser und Hinweise zur LABO-Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht. - Schreiben des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) oder in Bayern mit Datum vom 02.11.2020 (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Einführung der Arbeitshilfen zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser und der Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht).
Während des Betriebs der Anlage sind die von ihr ausgehenden Emissionen zu überwachen. Im Genehmigungsbescheid werden durch die zuständige Behörde die Anforderungen an die Überwachung von Boden und Grundwasser festgelegt. In der Regel wird von dieser im Vorfeld die Erstellung eines Überwachungskonzepts in Anlehnung an den Entwurf der LABO-Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie (Stand: 21.02.2020) durch den Anlagenbetreiber gefordert.
WESSLING beschäftigt sich seit Beginn an mit den Anforderungen der IED-Richtlinie und kennt sich insbesondere mit den Themen Ausgangszustandsbericht (AZB), Unterlage zur Rückführung (UzB) sowie den entsprechenden Überwachungskonzepten und dem aktuellen Stand der Umsetzung in den Ländern durch die Bearbeitung von über 250 Projekten sehr gut aus. Dipl.-Ing. Christoph Wortmann, Head of Business Development bei WESSLING, leitet den Arbeitskreis des ITVA (Ingenieurtechnischer Verband für Altlasten und Flächenrecycling) zum Thema IED-Richtlinie.
„Wir unterstützen Sie gern mit unserem Experten-Know-how und unserer breitgefächerten Expertise aus mehr als 250 Projekten.“
Our experts will advise project developers, planners, clients, and contractors on the implementation.