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Verpflichtende Meldung im Portal für Abwärme

Die Energie-Expert*innen von WESSLING Consulting Engineering unterstützen sie dabei von der  Ermittlung und Untersuchung der Potenziale bis hin zur Erfassung der wichtigsten Kennzahlen auf der „Plattform für Abwärme“. 

Neue Pflichten für Unternehmen zur Datenerhebung bis zum 1. Januar 2025

Es besteht bis zum 01.01.2025 die neue Meldepflicht gemäß § 17 Absatz 4 EnEfG. Diese Pflicht gibt vor, dass grundsätzlich alle Unternehmen, welche im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr aufweisen, ihre Abwärmepotenziale systematisch erheben und veröffentlichen müssen.

Dazu entwickelte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die “Plattform für Abwärme”, über die betreffende Unternehmen ihre Daten regelmäßig melden müssen. Nicht-meldepflichtige Unternehmen haben die Möglichkeit, Informationen zu ihren Abwärmepotenzialen freiwillig auf der Plattform zu veröffentlichen. 

Wir unterstützen Sie von der Erhebung bis zur Erfassung

Die Identifizierung Ihrer Abwärmepotenziale, mit sämtlichen benötigten Kennzahlen, stellt Sie vor besondere Herausforderungen? Unsere Expert*innen für Energieeffizienz bei WESSLING Consulting Engineering unterstützen Sie bei der Ermittlung und Untersuchung Ihrer vorhandenen Abwärmepotenziale. Zudem helfen sie Ihnen bei der Eintragung der relevanten Kennzahlen auf der „Plattform für Abwärme“.

Das Energieeffizienzgesetz schafft Anreize

Das Ziel der Darstellung des verfügbaren Abwärmepotenziale auf der Plattform ist zweifach: Erstens sollen Unternehmen dazu ermutigt werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Zweitens soll durch die strukturierte Darstellung der nutzbaren Abwärme Dritten, wie regionale Nahwärmenetz-Betreiber oder produzierende Unternehmen, eine zusätzliche Nutzung der Abwärme ermöglicht werden.

Erfahren Sie mehr über unsere Energieberatung für Unternehmen

Sie sind bei WESSLING Consulting Engineering in guten Händen, wenn es um den Aufbau von Systemen und Prozessen für Ihr Unternehmen geht: Wir beraten Sie hinsichtlich der Reduzierung Ihrer Energiekosten, um die Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig die Umwelt zu entlasten. Erfahren Sie von unseren Expert*innen außerdem mehr darüber, wie Sie in diesem Zusammenhang steuerliche Anreize bestmöglich ausschöpfen können.

Weitere Informationen zu unserem breiten Portfolio in der Energieberatung finden Sie hier.

Ihr direkter Kontakt zum Thema Energie Beratung

Gerrit Körner
„Wer steigern Ihre Energieeffizienz! “

Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch > 2,5 GWh besteht durch das neue Energieeffizienzgesetz bis zum 1. Januar 2025 eine Melde- und Veröffentlichungspflicht hinsichtlich ihrer Abwärmepotenziale. Die Energie-Expert*innen von WESSLING Consulting Engineering unterstützen sie dabei von der  Ermittlung und Untersuchung der Potenziale bis hin zur Erfassung der wichtigsten Kennzahlen auf der „Plattform für Abwärme“. Das am 21. September 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz, auch bekannt als “Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz", verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihr Abwärmepotenzial zu erheben. Das Abwärmepotenzial resultiert aus ungenutzten Abwärmequellen von Anlagen wie zum Beispiel von Hoch- und Schmelzöfen, Maschinen und Motoren und Lüftungsanlagen, die im Laufe ihres Betriebes Abwärme produzieren.