Achtung Hersteller, Importeure und Formulierer von Gemischen: Ab dem 1. Januar 2023 greifen die Änderungen in den Abschnitten 1, 2, 3 und 9 auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 2020/878 verbindlich! Sicherheitsdatenblätter sollten daher so schnell wie möglich überprüft werden, um sie auf den neuen Stand zu bringen. Denn Kontrollen von Seiten der Überwachungsbehörden wurden für 2023 bereits angekündigt.
Unsere WESSLING Fachleute unterstützen Kundinnen und Kunden bei der Erstellung und Pflege ihrer Sicherheitsdatenblätter. Hier setzen wir neben unserem Expertenwissen auch eine moderne Software-Komponente ein, die Ihnen ein Höchstmaß an Compliance garantiert. Im Bedarfsfall ergänzen wir erforderliche Informationen mit aktuellen chemischen, physikalischen oder toxikologischen Untersuchungen in unseren Laboratorien und Ableitungen.