Am 21. September 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), offiziell bekannt als “Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes”. Nachdem das Gesetz am 20. Oktober 2023 den Bundesrat passiert hatte, trat es am 18. November 2023 nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Worum geht’s im EnEfG und welche neuen Pflichten ergeben sich hieraus für Unternehmen?
Das EnEfG stellt an zahlreiche Unternehmen neue Anforderungen, besonders wenn sie zu den energieintensiven gehören. Sie sind nun verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu implementieren. Gemäß der Version, die am 21. September 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde, müssen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh künftig ein Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß ISO 50001 oder EMAS einführen. Dieses System muss 100 % des Gesamtenergieverbrauchs abdecken. Die Berechnung des Energieverbrauchs erfolgt anhand der kleinsten rechtlichen Einheit und des Durchschnitts der letzten drei Jahre.
Betroffene Unternehmen müssen dieser Verpflichtung innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes nachkommen, wobei die Frist gemäß § 8 Absatz 2 des EnEfG am 18.07.2025 endet. Die Einhaltung dieser Pflicht wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stichprobenartig überprüft. Unternehmen, die zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet sind, sind während der Übergangszeit von der Energieauditpflicht befreit.
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen, die einen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh haben, zur Veröffentlichung von konkreten, durchführbaren Umsetzungsplänen für Energiesparmaßnahmen, spätestens innerhalb von drei Jahren:
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