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Maßgeschneiderte Lösungen für die neuen Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG)

Am 21. September 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), offiziell bekannt als “Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes”. Nachdem das Gesetz am 20. Oktober 2023 den Bundesrat passiert hatte, trat es am 18. November 2023 nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Worum geht’s im EnEfG und welche neuen Pflichten ergeben sich hieraus für Unternehmen?

Verpflichtende Implementierung von Umwelt- und Energiemanagementsystem für energieintensive Unternehmen

Das EnEfG stellt an zahlreiche Unternehmen neue Anforderungen, besonders wenn sie zu den energieintensiven gehören. Sie sind nun verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu implementieren. Gemäß der Version, die am 21. September 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde, müssen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh künftig ein Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß ISO 50001 oder EMAS einführen. Dieses System muss 100 % des Gesamtenergieverbrauchs abdecken. Die Berechnung des Energieverbrauchs erfolgt anhand der kleinsten rechtlichen Einheit und des Durchschnitts der letzten drei Jahre.

Stichtag 18.07.2025: Ende der Frist gemäß § 8 Absatz 2 des EnEfG

Betroffene Unternehmen müssen dieser Verpflichtung innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes nachkommen, wobei die Frist gemäß § 8 Absatz 2 des EnEfG am 18.07.2025 endet. Die Einhaltung dieser Pflicht wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stichprobenartig überprüft. Unternehmen, die zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet sind, sind während der Übergangszeit von der Energieauditpflicht befreit.

Verpflichtung zu Energiesparmaßnahmen auch für weniger energieintensive Unternehmen

WESSLING Ökobilanzen

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen, die einen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh haben, zur Veröffentlichung von konkreten, durchführbaren Umsetzungsplänen für Energiesparmaßnahmen, spätestens innerhalb von drei Jahren:

  • Energiesparmaßnahmen aus einem Energieaudit (DIN EN 16247-1) oder der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems müssen gemäß DIN EN 17463 (ValERI Norm) bewerten werden
  • Umsetzungspläne für alle wirtschaftlich umsetzbaren Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erstellen und veröffentlichen
  • Identifizierung von Abwärmequellen und Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme
   

Unsere Fachleute für Energieeffizienz bei WESSLING Consulting Engineering unterstützen Sie gern mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen und beraten Sie umfassend bei der Implementierung von EMAS und DIN EN ISO 50001. Gern ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, was die Anforderungen des neuen EnEfGs und seine Übergangsfristen für Ihr Unternehmen konkret bedeutet und erstellen Ihnen Ihren individuellen Fahrplan zur Umsetzung der Maßnahmen.

Ihr Kontakt zu unseren Fachleuten für Energie- und Umweltmanagementsysteme

Gerrit Körner
„Ist ein Energie- oder ein Umweltmanagementsystem für Ihr Unternehmen die geeignetere Lösung? Gemeinsam mit Ihnen finden wir es heraus! Melden Sie sich gern bei mir.“

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