Neuer Erlass zum Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW hat mit Datum vom 25.03.2020 den neuen Erlass „Neue LABO-Arbeitshilfe Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser und Hinweise zur LABO-Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht“ vorgelegt.
Welche Auswirkungen hat der neue Erlass auf Ihr Genehmigungsverfahren? Die Sachverständigen von WESSLING verfügen über Erfahrungen aus der Erstellung von über 250 Ausgangszustandsberichten in unterschiedlichsten Branchen wie Chemie und Arzneimittel, Papier, Stahl, Nahrungsmittel, Gießereien, Steine und Erden. Wir beraten Sie gern.
Die europäische IED-Richtlinie über Industrieemissionen wurde in deutsches Recht übernommen. Damit kommt auf die Betreiber der in der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzgesetz) aufgeführten Anlagen bei Neugenehmigungen beziehungsweise wesentlichen Änderungen unter bestimmten Umständen die Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Ausgangszustandsberichts (AZB) gemäß IED-Richtlinie zu. Ausführliche Informationen zu unserem Leistungsspektrum rund um den AZB.
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